Kryptowährung ist in Österreich legal und unterliegt einem umfassenden regulatorischen Rahmen, der durch die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) der Europäischen Union geschaffen wurde, die Österreich im Juli 2024 durch das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz umgesetzt hat. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist die zuständige Aufsichtsbehörde, die für die Zulassung und Beaufsichtigung von Dienstleistern für Kryptowerte und Emittenten von Kryptowerten verantwortlich ist (1). Die Verordnung legt Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Ausgabe und den Handel, Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, Anlegerschutzvorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung von Marktmissbrauch an Krypto-Handelsplätzen fest.
Nach österreichischem Recht werden Kryptowährungsbestände als Einkünfte aus Kapitalvermögen eingestuft und mit einem Sondersatz von 27,5 Prozent besteuert, nach Reformen, die am 1. März 2022 in Kraft traten (2). Diese Definition umfasst öffentlich angebotene Kryptowährungen, die als Tauschmittel akzeptiert werden, einschließlich Stablecoins, deren Wert an zugrunde liegende gesetzlich anerkannte Währungen oder andere Vermögenswerte gebunden ist. Der steuerliche Rahmen erfasst sowohl laufende Einkünfte aus Kryptowährungsbeständen als auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen, unabhängig davon, ob Mindesthaltefristen eingehalten werden.
"MiCAR's objective is to create a harmonised European regulatory framework for the public offering, admission to trading and provision of services in relation to crypto-assets in the European Union while also enabling the promotion of innovations."
Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten erfordert eine Genehmigung durch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde, wenn Österreich der Herkunftsmitgliedstaat ist, oder die Nutzung des „Passporting“ einer in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen MiCAR-Lizenz nach Österreich (1). Dienstleister für Kryptowerte sind nach den Gesetzen zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Kundenidentifizierung („Know-Your-Customer“) verpflichtete Unternehmen und müssen die Bestimmungen des österreichischen Geldwäschegesetzes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Der regulatorische Rahmen schafft Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen auf dem dynamischen Markt für Kryptowerte und gewährleistet gleichzeitig die Finanzstabilität und den Anlegerschutz durch effektive Aufsichtsbefugnisse.
Source:
https://www.fma.gv.at/en/cross-sectoral-topics/markets-in-crypto-assets-regulation-micar/
https://www.bmf.gv.at/en/topics/taxation/Tax-treatment-of-crypto-assets.html
Zuletzt aktualisiert: 18-10-2025 Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an einen Anwalt.
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