Kryptowährung ist in Liechtenstein legal, und zwar im Rahmen eines umfassenden regulatorischen Rahmens, der durch das Gesetz über Token und TT-Dienstleister (TVTG) geschaffen wurde, das am 1. Januar 2020 in Kraft trat (1). Das TVTG definiert die rechtlichen Anforderungen für die Erbringung von Dienstleistungen auf vertrauenswürdigen Technologiesystemen, wobei Blockchain das bekannteste Beispiel ist (1). Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist mit der Registrierung und Ad-hoc-Überwachung bestimmter Dienstleister betraut, die auf diesen Systemen tätig sind (1).
Das TVTG setzt Empfehlungen der Financial Action Task Force um, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu gewährleisten (1). TT-Dienstleister werden nicht als Finanzintermediäre eingestuft, es sei denn, sie üben andere lizenzpflichtige Tätigkeiten aus, und unterliegen daher keinen europäischen Vorschriften zur Lizenzierung, Registrierung oder Beaufsichtigung, ausgenommen die Sorgfaltspflichten (1). Die FMA ergreift nur Aufsichtsmaßnahmen auf der Grundlage des im TVTG vorgesehenen Ad-hoc-Meldesystems oder nach Erhalt einer Meldung Dritter (1).
"The TVTG is not part of Liechtenstein financial market law. TT service providers are therefore not classified as financial intermediaries unless they engage in other activities requiring licensing."
Im November 2024 verabschiedete die Regierung eine Stellungnahme zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR), wobei die Änderungen voraussichtlich am 1. Februar 2025 in Kraft treten werden (2). Das TVTG wurde mehrmals geändert, um sicherzustellen, dass MiCAR und TVTG weiterhin nebeneinander bestehen können, während ihre jeweiligen Anwendungsbereiche gegenseitig exklusiv bleiben (1). Die Änderungen des TVTG werden die Genehmigungspflichten abschaffen, sodass nur noch Meldepflichten gegenüber der FMA bestehen bleiben (2).
Source:
https://www.fma-li.li/en/supervision-regulation/fintech/tvtg
https://www.regierung.li/medienportal-medium/16444/232675/0/medienmitteilung
Zuletzt aktualisiert: 19-10-2025 Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an einen Anwalt.
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